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Allgemeines
Bei AmericanBodyShop sind die vier Zahlungsarten: Vorauskasse, Nachnahme
und Lastschrift (Bankeinzug) und in Einzelfällen (wiederholt vertrauenswürdiges
Geschäftsgebahren unserer Stammkunden) auch Nachkasse per Überweisung
nach Erhalt der Ware möglich. Einen Teil der Nachnahmegebühren ( 3,50
€ für den Kunden) sowie einen Teil der Versandkosten ( 4,95
€ für den Kunden ) trägt in jedem Fall der Kunde.
Die
oben angegebenen Versand- und Nachnahmegebühren gelten nur für
den Versand innerhalb Deutschland. Besteller aus anderen Nationen
bitten wir vor Bestellung um Kontaktaufnahme per Telefon oder eMail.
Bestellungen
per Nachnahme ( Kosten = Warenwert + 4,95 € + 3,50 € +
2,00 € ) werden aus Rentabilitätsgründen für den Kunden erst ab einem
Warenbestellwert von mindestens 18,00 € angenommen. Wir bitten
um Verständnis, dass die Deutsche Post AG bei Zustellung des Paketes vom
Kunden zusätzlich 2,00 € für das Rücksenden der vom Kunden beim
Postzusteller entrichteten Summe berechnet.
Bitte achten Sie darauf, dass eine empfangsberechtigte Person unter der
angegebenen Adresse anzutreffen ist.
Der
Warenbestellwert für Lastschrift ( Kosten = Warenwert + 4,95
€ ) beträgt mindestens 10 €. Bestellungen per Lastschrift
sind ab einem Warenbestellwert von > 50,00 € erst nach der
2. Bestellung per VK oder NN und nach bis dahin problemloser Rechnungsbegleichung
möglich. Wir überprüfen zu Ihrer und zu unserer Sicherheit
vor dem Versand der Ware Ihre persönlichen Angaben, insbesondere die Existenz
und Richtigkeit Ihrer angegebenen Bankverbindung. Dabei werden von uns
selbstverständlich keinerlei Daten an Dritte weitergegeben. Das Geld wird
von uns in der Regel 3 - 5 Wochentage nach der Warenzustellung von Ihrem
Konto abgebucht.
Bei
Vorauskasse ( Kosten = Warenwert + 4,95 € ) bitten wir unsere
Kunden, den Betrag möglichst zügig zu überweisen, damit die Ware
schnell verschickt werden kann. Bitte achten Sie darauf, dass eine empfangsberechtigte
Person unter der angegebenen Adresse anzutreffen ist.
Damit
wir unsere überdurchschnittlich günstigen Preise halten können, müssen
wir unsere Verwaltungskosten so gering wie möglich halten. Um dies zu
realisieren, bitten wir Sie um Mithilfe und somit um sofortige Begleichung
der Rechnungen, insbesondere, wenn wir Ihnen im Entgegenkommen die Zahlung
per Überweisung (Nachkasse) angeboten haben.
Mit
der ersten Mahnung erheben wir in offenkundig vorsätzlichen Fällen
eine Bearbeitungsgebühr von 4,00 €, bei der zweiten Mahnung
grundsätzlich 8,00 € Bearbeitungsgebühr. Sollte der Kunde
die Ware vorsätzlich nur aus
"Spaß + Laune" bestellt haben und diese bei der Anlieferung nicht
annehmen oder bei der Post fristgerecht abholen, natürlich
geachtet den Bestimmungen des FernAbG, stellen wir Ihm die Rücksendekosten
in Rechnung. Diese betragen je nach Gewicht des Paketes zwischen 2,00
€ und 6,00 €.
Bei
der Adressenangabe und Angabe der Bankverbindung in den Bestellformularen
bitte auf eindeutige Zuordnungsmöglichkeit und etwaige Adressenbeschreibung
achten.
Wir
verkaufen Lebensmittel! Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Rückgaberecht
(14 Tage) nach den FernAbsG Gebrauch machen möchten, achten Sie bitte
darauf, dass die Verpackung und Behältnisse ungeöffnet und die Versiegelungen
unbeschädigt bleiben, da wir Ware sonst nicht mehr weiterverkaufen
dürfen und wollen.
Zum
Schutz unserer ehrlichen Kunden und unserer guten Preise.
Bei
vorsätzlich falsch angegebenen Bankverbindungen, offensichtlicher Irreführung,
Lastschriftrückgang mangels Kontodeckung, grundloser Rücklast innerhalb
der möglichen 6 Wochen, Fehlbuchung durch die Bank und bei erforderlicher
Abgabe an das Gericht behalten wir uns die Berechnung einer Kostendeckungs-
und Bearbeitungsgebühr von 18,00 € zu Lasten des betroffenen
Bestellers vor. Alle Kunden, die in Ihrem Geschäftsgebahren negativ auffällig
werden, Ihre Zahlungen unberechtigterweise trotz mangelfreier Lieferung
verweigern, bekommen sofortiges Ladenverbot. Dies gilt natürlich nicht
für Fälle, in denen das gesetzl. Rückgaberecht oder ähnliches in Anspruch
genommen wird.
Wir
machen alle " Schwarzen Schafe " darauf aufmerksam, dass alle
Aussenstände bis zum bitteren Ende ("Offenbarungseid")
über einen Inkassodienst gerichtlich eingefordert werden.
...und das kann teuer werden.
Angebote und Lieferung:
Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten aufzufassen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens durch Ausführung des Auftrages zustande. Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zum Zwecke des Verkaufs an Endverbraucher; eine Vermietung, ein Verleih oder eine sonstige Abgabe an den Verleihhandel bzw. sonstige Dritte, die nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs an Endverbraucher erfolgt, ist daher unzulässig. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unseren Lieferanten - behindert, zum Beispiel durch Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtlich bedingte Lieferverbote, oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ursachen, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Besteller kann von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Die in Absatz 3 genannten Lieferverzögerungen berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 6 Wochen überschritten ist. Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Absatz 3 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Von der Behinderung nach Absatz 3 und der Unmöglichkeit nach Absatz 4 werden wir den Besteller umgehend verständigen. Die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Rechtsfolgen greifen auch dann ein, wenn die Behinderung oder die Unmöglichkeit während eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Verpackung und Versand Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir.
Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Wird die Auslieferung zum Transport durch Umstände im Bereich des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits mit dem Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen 0 Falschlieferung, technischer Mängel (Fabrikations- oder Materialfehler), oder unverlangt zugesandter Ware beruht.
Preise und Zahlung:
Sofern bestimmte Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, gilt der Preis am Tag der Auftragsannahme, wie er sich aus Lieferschein bzw. Tagesrechnung ergibt. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Deutscher Mark (DM). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns, oder Gutschrift der Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsweise) bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte, sowie von uns in ein Kontokorrent eingestellte Forderungen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer) - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben. Für den Fall, daß die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die dem Besteller wegen Verlusten oder Schäden an Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit an uns abgetreten.
Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen; diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, daß beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, sowie Wechsel herauszugeben. Bei Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Besteller Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.
Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendung trägt der Besteller. Mängelhaftung Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen dem Besteller zumutbar ist. Unsere Gewährleistung bestimmt sich, soweit im folgenden keine besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart worden ist. Wir stehen nicht dafür ein, daß unsere Waren ausländische Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen, sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich, unter genauer Angabe der Fehler und unter Hinweis auf die Lieferscheinnummer, anzuzeigen. Entsprechendes gilt für Mängel usw., die erst später offensichtlich werden. Die besondere Rügepflicht nach 377, 378 HGB bleibt unberührt. Unterläßt der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige bzw. Rüge, sind alle Gewährleistungs- und etwaige Schadensersatzansprüche selbst dann ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware grob von der bestellten abweicht. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung auf Rücksendung des Beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder den Vertrag rückgängig machen. Entscheiden wir uns für die Ersatzlieferung und schlägt diese Fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe des folgenden Abschnitts.
Schadensersatzhaftung Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind, ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund sowie auf Art und Umfang der eingetretenen Schäden, ausgeschlossen, es sei denn wir haben wesentliche Rechte und Pflichten verletzt, so daß die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten haften wir gegenüber Kaufleuten nur auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden. Für Schäden, die wir grob fahrlässig herbeigeführt haben, ist unsere Haftung bei Lieferungen an Kaufleute auf den Ersatz des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Rücksendung/Umtausch Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn wir in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten haben, oder wenn wir dem Besteller versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware übersandt oder wenn wir uns mit der Rücksendung oder einem Umtausch ausnahmsweise vorher schriftlich einverstanden erklärt haben. Rücksendungen aufgrund von Beanstandungen des Käufers, gleich aus welchem Grund, sind in jedem Fall nur dann zulässig, wenn die Rücksendung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware erfolgt. Für aufgrund von Rücksendungs- oder Umtauschvereinbarungen zurückgesandte Ware erteilen wir Gutschrift nach dem Bezugspreis der jeweiligen Lieferungen. Etwa in Anspruch genommene Skonti und Einkaufsvorteile werden hierbei abgezogen. Eine Barauszahlung des Gutschriftbetrags ist erst nach Beendigung der Geschäftsverbindung möglich.
Der Besteller ist nicht berechtigt, Retourenverrechnungen vor Gutschrifterteilung vorzunehmen. Wir sind berechtigt, sämtliche, auch noch nicht fällige, Forderungen gegen den Besteller mit dessen Forderungen gegen uns zu verrechnen. Ist ein Weiterverkauf zurückgesandter Ware aufgrund von Beschädigungen nicht möglich, können dem Besteller bis zu 5% des Listenpreises für die Aufarbeitung des betreffenden Gegenstandes belastet werden. Für unberechitgt zugesandte Ware und Streichware erteilen wir keine Gutschrift. Zurückbehaltung und Aufrechnung Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben, oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist. Warenkennzeichnung, Urheberrechte in Drittstaaten Jede Veränderung unserer Waren sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Bestellers oder eines Dritten gelten, oder den Anschein erwecken könnte, daß es sich um ein Sondererzeugnis handelt, ist unzulässig. Es wir darauf hingewiesen, daß dem Export unserer Waren möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird. Die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Auslandsgeschäfte:
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.Wirksamkeit Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen diese Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist Fürstenfeldbruck Erfüllungsort. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird als Gerichtsstand Fürstenfeldbruck vereinbart, sofern der Besteller Vollkaufmann ist. Auch einen Besteller,
der kein Vollkaufmann ist, können wir vor dem Landgericht Fürstenfeldbruck verklagen, wenn er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn er nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Gebiet verlegt, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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